TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 11. April 2024, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 4. (Nichtöffentlich)
Neuvergabe eines Erbbaurechts
23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses
wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht vergeben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.