TOP 3. - Entscheidung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO:
Straßenzug der „Ottobrunner Straße“ (beginnend an der Einmündung der Hochäckerstraße im Westen), dem „Pfanzeltplatz“ und der „Putzbrunner Straße“ (bis zur Einmündung der Hans-Ehard-Straße im Osten); Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
siehe Protokoll