TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Verwendung einer Alleinerbschaft
Errichtung der rechtsfähigen
Valentina Frank-Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung ihres letzten Willens und in Dankbarkeit gegenüber der Stifterin errichtet die Landeshauptstadt München die rechtsfähige Valentina Frank-Stiftung.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.