TOP 7. - Veröffentlichung
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Zulassungen Oktoberfest 2024
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Stadtrat hat über die Bewerbungen zum Oktoberfest 2024 Beschluss gefasst.
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.