TOP 17. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Gesundheitsreferat;
Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil es sich um eine Personalangelegenheit handelt.