TOP 2. - Veröffentlichung
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Geplante Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2024 mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2025 ff.
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.