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München

TOP 6. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 2. Oktober 2024, 09:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung

TOP-Informationen

TOP 6. (Nichtöffentlich)
Rücktritt von einem Erbbaurechtsvertrag 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, dass der Rücktritt vom Erbbaurechtsvertrag vollzogen wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.