TOP 6. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 2. Oktober 2024, 09:00 Uhr (Niederschrift)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 6. (Nichtöffentlich)
Rücktritt von einem Erbbaurechtsvertrag
23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, dass der Rücktritt vom Erbbaurechtsvertrag vollzogen wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.