TOP 5. - Veröffentlichung
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Ablöse eines Wegerechts und weitere Vereinbarungen
11. Stadtbezirk Milberthofen - Am Hart
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Be-schluss auf Dauer der Geheimhaltung,
weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Ge-schäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.