TOP 1. - Veröffentlichung
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EU-Beihilferecht
EU-beihilferechtliche Unbedenklichkeit von Grundstücksübertragungen im Wege der Stammkapitaleinlage
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.