TOP 3. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Grundstückstausch
15. Stadtbezirk Trudering-Riem
21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Be-schlusses wird im Rah-men einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen die Stadt eigen-tumsrechtlich übertragen hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Ge-schäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.