TOP 6. - Entscheidung
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Unterrichtung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, im Vollzug der Baumschutzverordnung
7.4.6.1 Anwesen Rollenhagenstraße; Gefahrenbaumbescheinigung vom 16.03.2006
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Entscheidung:
zur Kenntnis genommen bzw. in den UA verwiesen