Sitzungsvorlage 02-08 / V 09138 (Vorläufiger Beschluss) Entwurf
Betreff
Schutz der Münchner Vorgärten - Förmliche Aufhebung des § 3 der Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen und Vorgärten (Vorgartensatzung) - Planungsrechtliche Situation der Münchner Vorgärten - Weiteres Vorgehen zum Schutz der Münchner Vorgärten
Kurzinformationen
Obergerichtliche Rechtsprechung zum Verhältnis Bauordnungsrecht-Bauplanungsrecht (sog. „Aschaffenburger Urteil“, BayVGH, Urteil vom 20.12.2004, Az. 25 B 98.1863)Auftrag der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.05.2003 im Zusammenhang mit der Lockerung der Vorgartensatzung für schwierige Grundstückssituationen
· Rechtliche Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung auf das gestalterische Ortsrecht der Landeshauptstadt München· Aktuelle Situation der Münchner Vorgärten unter rechtlichen und tatsächlichen Aspekten· Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Lockerung der Vorgartensatzung· Instrumente zur Sicherstellung der stadtplanerischen Vorgartensituation und Lösung von Problemlagen im Vollzug
· Erlass einer Satzung zur Änderung der Vorgartensatzung· Auftrag an die Verwaltung, den Erhalt und Schutz der Münchner Vorgärten möglichst konsequent sicherzustellen
Aschaffenburger UrteilFreiflächengestaltungssatzungAlignementsGartenhäuschenStellplätze
Informationen
Freigabe:
21.11.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Thalgott
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Ergebnisse
Historie
- 27.03.2007 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 27.03.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 23.03.2007 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)