Sitzungsvorlage 02-08 / V 09150 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Veränderungssperre Nr. 643 Fürstenrieder Straße 21 Flurstück Nr. 295 Gemarkung Laim Stadtbezirk 25 - Laim Erste Verlängerung nach § 17 Abs. 1 BauGB (Bebauungsplan Nr. 1963)
Kurzinformationen
Anlass
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 643.
Inhalte
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, die die Errichtung einer Vergnügungsstätte, die Errichtung von Tankstellen in Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen oder deren Änderung oder Nutzungsänderung in solche zum Inhalt haben, dürfen nicht durchgeführt werden; erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstückes und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.Für das obengenannte Grundstück wurde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen, die demnächst außer Kraft tritt.
Entscheidungsvorschlag
Die Veränderungssperre Nr. 643 wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert.
Gesucht werdenkann im RIS auch nach
Fürstenrieder Straße 21
ehemaliges Kaufhaus Beck
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
21.11.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Thalgott
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
- 25 - Laim
Abgeschlossen am:
04.12.2006
Ergebnisse
Historie
- 04.12.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 21.11.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)