Sitzungsvorlage 02-08 / V 09572 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried Stadtbezirk 19 –Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)
Kurzinformationen
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen, und vom 24.01.2007, das begonnene Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1739 mit höchster Priorität weiter zu bearbeiten.
Inhalt
Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.02.2004 (Satzung vom 18.02.2004) eine Veränderungssperre erlassen. Sie tritt nach zweimaliger Verlängerung mit Ablauf des 01.04.2007 außer Kraft. Zur weiteren Sicherung der Planung ist ein erneuter Erlass der Veränderungssperre erforderlich.
Entscheidungsvorschlag
Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 3 BauGB neu erlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 641Bauweberstraße /Rothspitzstraße (ohne Nummer)Flurstück Nr. 604/100Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
26.02.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Thalgott
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
- 19 - Thalkirchen-Obersendling - F..
Abgeschlossen am:
28.02.2007
Ergebnisse
Historie
- 28.02.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 26.02.2007 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)