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München

Sitzungsvorlage 02-08 / V 09572 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried Stadtbezirk 19 –Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)

Kurzinformationen

Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen, und vom 24.01.2007, das begonnene Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1739 mit höchster Priorität weiter zu bearbeiten. Inhalt Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.02.2004 (Satzung vom 18.02.2004) eine Veränderungssperre erlassen. Sie tritt nach zweimaliger Verlängerung mit Ablauf des 01.04.2007 außer Kraft. Zur weiteren Sicherung der Planung ist ein erneuter Erlass der Veränderungssperre erforderlich. Entscheidungsvorschlag Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 3 BauGB neu erlassen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre Nr. 641Bauweberstraße /Rothspitzstraße (ohne Nummer)Flurstück Nr. 604/100Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB

Hinweis

Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.

Informationen

Freigabe:
26.02.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Thalgott

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
  • 19 - Thalkirchen-Obersendling - F..
Abgeschlossen am:
28.02.2007

Ergebnisse

Historie

  • 28.02.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 26.02.2007 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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