Sitzungsvorlage 02-08 / V 09751 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD
Kurzinformationen
Die Feststellung von Leistungen erfolgt anhang von "Zielvereinbarungen" oder "systematischer Leistungsbewertung." Eine systematische Leistungsbewertung erfolgt nach dem "ertüchtigten Kriterienkatalog" oder anhand der "Ergebnismessung von Gruppen." Ein Einführungsplan stellt sicher, dass die Instrumente stufenweise starten und die Akteure nach und nach mit dem Leistungsentgelt vertraut werden. Die Inhalte der Dienstvereinbarung sind für den Beamtenbereich sinngemäß anzuwenden. Dabei sind die beamtenrechtlichen Regelungen einzuhalten. Aus Gründen der Rechtsklarheit ist der Bezirkstarifvertrag vom 26.05.2003, der zw. ver.di und dem KAV Bayern zur Leistungsbezahlung abgeschlossen wurde, einvernehmlich aufzuheben. Dem Abschluss der Dienstvereinbarung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird zu Fortschreibungen der Dienstvereinbarung mit dem GPR, welche die dargestellten Grundzüge nicht berühren, ermächtigt. Der Übertragung der Regelungen für das Leistungsentgelt auf den Beamtenbereich wird im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zugestimmt. Der KAV Bayern wird ermächtigt, nach Abschluss der Dienstvereinbarung einen Aufhebungstarifvertrag mit ver.di zu schließen. Gesucht werden kann im RIS nach Leistungsentgelt, leistungsorientierte Bezahlung, Dienstvereinbarung, Leistungsprämie, Personalentwicklung, Geld
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
16.03.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
23.04.2007
Ergebnisse
Historie
- 23.04.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 03.04.2007 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 16.03.2007 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)