Sitzungsvorlage 02-08 / V 09834 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Veränderungssperre Erlass nach § 14 BauGB Veränderungssperre Nr. 644 Meglingerstraße 6 Flurstück Nr. 252/0 Gemarkung Forstenried (Bebauungsplan Nr. 1985) Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinformationen
Anlass
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.06.2006, zur Sicherung von Gewerbestandorten im Sinne des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der LH München und zur Sicherung der bestehenden Zentren gemäß Zentrenkonzept der LH München im Planungsgebiet Drygalski-Allee/Kistlerhofstraße/Meglingerstraße/Munckerstraße (Bebauungsplan Nr. 1985) weitere Einzelhandelsbetriebe auszuschließen.
Inhalt
Für das Grundstück Flurst. Nr. 252/0 in Forstenried ist zur Sicherung der Planung der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich mit dem Inhalt, dass Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlage nicht beseitigt werden dürfen und dass erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Entscheidungsvorschlag
Die Veränderungssperre Nr. 644 wird gem. § 14 BauGB erlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 644;
Meglingerstraße 6;
Flurstück Nr. 252/0,
Gemarkung Forstenried;
Erlass nach § 14 BauGB
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
13.04.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Thalgott
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
- 13 - Bogenhausen
Abgeschlossen am:
26.04.2007
Ergebnisse
Historie
- 26.04.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 13.04.2007 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)