Sitzungsvorlage 02-08 / V 10028 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Wenn Kinderseelen um Hilfe rufen Antrag Nr. 02-08 / A 03497 von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Eva Maria Caim, Frau StRin Ilse Nagel, Frau StRin Gisela Oberloher, Frau StRin Elisabeth Schmucker, Frau StRin Elisabeth Schosser vom 01.02.2007
Kurzinformationen
Anlass:
Wenn Kinderseelen um Hilfe rufen Antrag Nr. 02-08 / A 03497 von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Eva Maria Caim, Frau StRin Ilse Nagel, Frau StRin Gisela Oberloher, Frau StRin Elisabeth Schmucker, Frau StRin Elisabeth Schosser vom 01.02.2007.
Inhalt:
In der Beschlussvorlage wird zunächst kurz die Ausgangslage zum Thema seelische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen in der BRD dargestellt. Im zweiten Teil werden die bereits laufenden Maßnahmen im RGU beschrieben und mögliche zukünftige Aktivitäten erläutert und erklärt.
Entscheidungsvorschlag:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt in Expertenrunden unter Beteiligung der ärztlichen und psychotherapeutischen Fachgesellschaften und Berufsvertretungen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe die Situation in München zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen.Bei der geplanten Gesundheitskonferenz 2008 wird seelische Gesundheit mit eigenem Beitrag behandelt.
Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Seelische Gesundheit, psychische Gesundheit, Verhaltensauffälligkeiten, Psychische Probleme, Kindergesundheit
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
19.06.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Lorenz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
19.06.2007
Ergebnisse
Historie
- 19.06.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 19.06.2007 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 19.06.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)