Sitzungsvorlage 02-08 / V 10542 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Unterrichtspflichtzeit von Lehrkräften an beruflichen Schulen - Fachlehrerinnen und Fachlehrer - Unterricht in den Fächern Darstellung, Gestaltungslehre/Kunstbetrachtung, Gestaltung und Medien an Fachoberschulen in der Ausbildungsrichtung Gestaltung
Kurzinformationen
Anlass
Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25.04.2007 und vom 02.07.2007
Inhalt
Die Unterrichtspflichtzeit einer Fachlehrkraft (gehobener Dienst) von 28 Wochenstunden (nach Altersstaffelung von 27,5 bzw. 27), die sowohl bei der Vermittlung fachpraktischer als auch fachtheoretischer Lerninhalte eingesetzt ist, verringert sich je nach dem Anteil des Einsatzes zur Vermittlung fachtheoretischer Lerninhalte auf 25 bis 27 Wochenstunden (bei Altersstaffelung jeweils zusätzlich um eine bzw. eine halbe Wochenstunde reduziert).
Lehrkräfte des höheren Dienstes, die in den Fächern Darstellung, Gestaltungslehre/Kunstbetrachtung, Gestaltung und Medien an einer Fachoberschule in der Ausbildungsrichtung Gestaltung unterrichten, haben eine Unterrichtspflichtzeit von 24 Wochenstunden (nach Altersstaffelung von 23,5 bzw. 23).
Entscheidungsvorschlag
Den aufgeführten Änderungen der Unterrichtspflichtzeit im Bereich des Lehrdienstes wird zugestimmt.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
07.09.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrätin Weiß-Söllner
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
10.10.2007
Ergebnisse
Schulausschuss
(Gremium ist nicht mehr aktiv!)
Historie
- 10.10.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 26.09.2007 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 07.09.2007 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)