Sitzungsvorlage 02-08 / V 10733 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Markthallen München (MHM); Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD
Kurzinformationen
Stichwort:
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD
Anlass:
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt in § 18 TVöD das Leistungsentgelt. Danach ist das jeweilige System zur leistungsbezogenen Bezahlung betrieblich zu vereinbaren. Die Dienstvereinbarung der Landeshauptstadt München (DV-LoB) gilt nicht für die Beschäftigten der Eigenbetriebe. Die MHM haben mit der örtlichen Personalvertretung eine Dienstvereinbarung erarbeitet.
Inhalt:
Der spezifischen Struktur und Aufgabenstellung der MHM als Eigenbetrieb wurde im neuen System Rechnung getragen. Die Feststellung von Leistungen erfolgt anhand eines Kombimodells, dass entsprechend der festgelegten Kriterien Zielvereinbarungen in Kombination mit einer systematischen Leistungsbewertung zulässt. Die für die Tarifbeschäftigten erarbeiteten Leistungskriterien sind für den Beamtenbereich sinngemäß anzuwenden. Dabei sind die beamtenrechtlichen Regelungen einzuhalten.
Entscheidungsvorschlag:
Dem Abschluss der Dienstvereinbarung wird zugestimmt. Die MHM werden zur Fortschreibung der Dienstvereinbarung mit der örtlichen Personalvertretung, welche die dargestellten Grundzüge nicht berühren, ermächtigt. Der Übertragung der Leistungskriterien auf den Beamtenbereich wird im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zugestimmt.
Gesucht werden kann auch nach:
Personal, Leistungsentgelt, leistungsorientierte Bezahlung, Dien
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
14.09.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Friderich
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
21.01.2008
Ergebnisse
Historie
- 21.01.2008 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 21.01.2008 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 10.10.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)