Sitzungsvorlage 02-08 / V 11526 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Übertragung von personalwirtschaftlichen und organisatorischen Befugnissen auf das Sozialreferat
Kurzinformationen
Anlass
- Widerruf der auf Herrn Verwaltungsoberamtsrat Walter Schweinhuber übertragenen personalwirtschaftlichen Befugnisse zum 01.03.2008
- Übertragung von personalwirtschaftlichen Personalkompetenzen bei persönlichen Höhergruppierungen und Beförderungen für Beamtinnen und Beamte der BesGr. A14 bzw. Entgeltgruppe E14 innerhalb des Sozialreferates
Inhalt
Für Beamtinnen und Beamte bis einschließlich BesGr. A14 sowie für Tarifbeschäftigte bis einschließlich Entgeltgruppe E14 werden die im Stadtratsbeschluss vom 11.05.2005 unter Nummer 2.1 genannten Personalkompetenzen bei persönli-chen Höhergruppierungen und Beförderungen auf die Amtsleitungen bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter übertragen.
Entscheidungsvorschlag
- Die Ausübung der mit Beschluss vom 02.05.2002 auf Herrn Oberbürgermeister bzw. mit Beschluss vom 11.05.2005 auf Herrn berufsmäßigen Stadtrat Friedrich Graffe übertragenen personalwirtschaftlichen Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 GO mit Wirkung vom 10.07.2006 auf Herrn Veraltungsoberamtsrat Walter Schweinhuber wird zum 01.03.2008 widerrufen.
- Den im Vortrag unter Nummer 2 beschriebenen übertragenen personalwirtschaftlichen Befugnissen wird gemäß Art. 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GO zugestimmt.
Gesucht werden kann auch nach:
- Delegationsbeschluss
- personalwirtschaftliche Befugnisse
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
20.02.2008
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Graffe
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
17.03.2008
Ergebnisse
Historie
- 17.03.2008 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 17.03.2008 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 14.03.2008 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)