Sitzungsvorlage 08-14 / V 01353 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erhebung von Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt München nach der Einführung einer Einkommensgrenze durch den Bayerischen Gesetzgeber
Kurzinformationen
Durch Gesetz vom 22.7.2008 hat der Bayerische Landtag in Art. 3 Abs. 3 des Bayer. Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) neue Sätze 2 bis 7 eingefügt, durch die Steuerpflichtige, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, von der Zweitwohnungsteuer ausgenommen werden. Die Regelung tritt am 1.1.2009 in Kraft.
Die Beschlussvorlage stellt die Entwicklung der Zweitwohnungsteuer seit deren Einführung dar. Zudem wird die Neuregelung sowie deren finanzielle und personelle Auswirkungen dargestellt.
Es werden vier zusätzliche Stellen zur Umsetzung der Einkommensgrenze geschaffen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Zweitwohnungsteuer, Einkommensgrenze, Kommunalabgaben
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
10.12.2008
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
22.12.2008
Ergebnisse
Historie
- 22.12.2008 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 19.12.2008 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 10.12.2008 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)