Sitzungsvorlage 08-14 / V 01354 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Rechtsschutzhilfe für Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Neufassung der Richtlinien
Kurzinformationen
Die Rechtsschutzrichtlinien werden wie folgt geändert: Generelle Übernahme der Kosten durch die Landeshauptstadt München, wenn im Falle einer Verurteilung kein schweres Verschulden vorliegt. Gewährung von Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen ; Abschaffung der Eigenbeteiligung; Sonderregelung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet; Änderung der Subsidiaritätsklausel; Anpassung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
1. Den Dienstkräften der Landeshauptstadt München wird nach Maßgabe der beiliegenden Rechtsschutzrichtlinien Rechtsschutz gewährt.
2. Die Beschlüsse des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 10.02.1999 und der Stadtratsvollversammlung vom 24.02.1999 werden hiermit aufgehoben. Gesucht werden kann auch im RIS unter Rechtsschutz für städtische Dienstkräfte, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
05.12.2008
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
23.03.2009
Ergebnisse
Historie
- 23.03.2009 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 15.12.2008 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 05.12.2008 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)