Sitzungsvorlage 08-14 / V 01604 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Veränderungssperre Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinformationen
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die
Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen
Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-
Fürstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu
verfolgen, und vom 24.01.2007, das begonnene Verfahren zum
Bebauungsplan Nr. 1739 mit höchster Priorität weiter zu bearbeiten.
Inhalt
Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur weiteren
Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauordnung vom 27.02.2008 (Satzung vom
11.03.2008) erneut eine Veränderungssperre erlassen. Sie tritt mit
Ablauf des 01.04.2009 außer Kraft. Zur weiteren Sicherung der
Planung ist ein erneuter Erlass der Veränderungssperre erforderlich.
Entscheidungsvorschlag
Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 3 BauGB
erneut erlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 641
Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer)
Flurstück Nr. 604/100
Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
30.01.2009
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
16.02.2009
Ergebnisse
Historie
- 16.02.2009 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 30.01.2009 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)