Sitzungsvorlage 08-14 / V 01794 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Stadtwerke München GmbH; Regelungen der Finanzbeziehungen Anpassung des Vertrages
Kurzinformationen
Inhalt
Darlegung der Hintergründe zur Anpassung des Vertrages und der vertraglichen Änderungen
Entscheidungsvorschlag
1. Der phasengleichen Zahlungsabwicklung der Gewinnabführung seitens der Stadtwerke München GmbH und der Wiedereinlage der Gesellschaftereinlage durch die Landeshauptstadt München wird zugestimmt.
2. Als Eigenkapitalverzinsung wird ein Betrag von 100.000.000 EUR festgesetzt.
3. Der Anpassung der Regelung der Finanzbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt München, Betrieb gewerblicher Art U-Bahnbau und -verpachtung, und der Stadtwerke München GmbH, wie sie sich aus Anlage 2 ergibt, wird zugestimmt. Die modifizierte Regelung ist erstmals für das Geschäftsjahr 2008 anzuwenden.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Regelung im Namen der Landeshauptstadt München (Betrieb gewerblicher Art U-Bahnbau und –verpachtung) zu unterzeichnen.
5. Die Stadtkämmerei und die Stadtwerke München GmbH werden beauftragt, dem Stadtrat rechtzeitig vor dem 31.12.2012 eine Nachfolgeregelung zur Entscheidung vorzulegen und hierbei das Baureferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft als Betreuungsreferat der Stadtwerke München GmbH mit einzubeziehen.
6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann auch nach
Finanzmarktsituation, Eigenkapitalbasis, Bonitätseinschätzungen, Fremdfinanzierung, Wiedereinlagebetrag
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
10.03.2009
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Wieczorek
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
23.03.2009
Ergebnisse
Historie
- 23.03.2009 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 10.03.2009 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 10.03.2009 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)