Sitzungsvorlage 08-14 / V 01926 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Stadtsparkasse München; Änderung des Bayerischen Sparkassengesetzes; Einheitliche Arbeitgeberstellung der Landeshauptstadt München
Kurzinformationen
Die Zuständigkeit für die Dienstkräfte der Stadtsparkasse München wird inFortführung der bisherigen Delegationsentscheidungen gem Art. 12 Abs. 1 Sparkassengesetz rückwirkend ab 29.06.2008 auch für Arbeiter, Arbeiterinnen und Auszubildende auf den Verwaltungsrat der Sparkasse übertragen. Ergänzend zu den Beschlüssen vom 15.01.1974 und vom 02./10.12.1986 wird auch die Regelung der Dienstverhältnisse für die Arbeiterinnen und Arbeiter (Küchen- und Heimpersonal) und Auszubildenden der Sparkasse, deren Arbeits- / Ausbildungsvertrag ab dem 29.05.2008 abgeschlossen worden ist, auf den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse München übertragen.Gesucht werden kann auch im RIS nach Delegation, Stadtsparkasse München, Bayeerisches Sparkassengesetz, Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, Dienstverhältnisse der Sparkasse
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
20.03.2009
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
28.04.2009
Ergebnisse
Historie
- 28.04.2009 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 02.04.2009 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 20.03.2009 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)