Sitzungsvorlage 08-14 / V 02934 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Der Verkauf von Einwegverpackungen in städtischen Gebäuden und auf städtischem Grund wird für Lebensmittelbetriebe unter Auflagen erlaubt Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn StR Georg Schlagbauer vom 31.03.2009
Kurzinformationen
Stichwort
Verkauf von Einwegverpackungen
Anlass
Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom 31.03.2009
Inhalt
Der Zielkonflikt Abfallvermeidung contra Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für Gewerbetreibende in städtischen Gebäuden und auf städtischen Grundstücken wird durch eine differenzierende Regelung entschärft. Das Einwegverbot bleibt aufrecht erhalten. Die Ausgabe von Speisen, die nicht vor Ort sofort verzehrt werden und aus hygienischen Gründen in Einwegverpackungen/-behältnissen angeboten werden müssen, sowie die Ausgabe von Getränken, die nicht vor Ort in Einwegbehältnisse eingefüllt werden, werden als besondere Einzelfälle im Sinne des § 4 Abs. 10 der städtischen Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung angesehen und ausnahmsweise zugelassen.
Entscheidungsvorschlag
Lebensmittelbetriebe dürfen Speisen, die nicht sofort verzehrt wer-den und aus hygienischen Gründen in Einwegverpackungen/-behältnissen angeboten werden, sowie Getränke, die nicht vor Ort in Einwegbehältnisse eingefüllt werden, künftig in Einwegver-packungen/-behältnissen verkaufen.
Gesucht werden kann auch nach:
Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung, Mehrweggebot, Einwegverbot, Einwegverpackungen
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
11.11.2009
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Friderich
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
24.11.2009
Ergebnisse
Historie
- 24.11.2009 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 11.11.2009 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)