Sitzungsvorlage 08-14 / V 03219 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Nachweis des Zinsaufwandes für den Betrieb gewerblicher Art Photovoltaik
Kurzinformationen
Steuerliche Optimierung beim Betrieb gewerblicher Art Photovoltaik.
Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) können selbst keine Darlehen auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden ist es jedoch zulässig, den Betrieben per Stadtratsbeschluss städtische Kreditaufnahmen steuerlich zuzuordnen. Damit können die entsprechenden Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die städtische Kreditaufnahme bei der KfW vom 30.07.2009 (Umschuldung) wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.900.000,-- € dem BgA Photovoltaik steuerlich zugewiesen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter: Betriebe gewerblicher Art, Zuordnung städtischer Kreditaufnahmen.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
12.11.2009
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
26.11.2009
Ergebnisse
Historie
- 26.11.2009 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 12.11.2009 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)