Sitzungsvorlage 08-14 / V 03392 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013
Kurzinformationen
Nach Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Landeshauptstadt München ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung (Mittelfristige Finanzplanung) zugrunde zu legen. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Mehrjahresinvestitionsprogramm aufzustellen. Die Mittelfristige Finanzplanung ist dem Stadtrat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen.
In dieser Vorlage werden nach einer volkswirtschaftlichen Einleitung
die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt,
die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie die sonstigen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit im Finanzhaushalt,
die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt
in ihrer jeweiligen Entwicklung
dargestellt und die Finanzlage der Landeshauptstadt München im Sinne der dauernde Leistungsfähigkeit beurteilt, ein Fazit aus dieser finanziellen Situation gezogen sowie die finanzpolitischen Ziele für den Planungszeitraum beschrieben.
Die Mittelfristige Finanzplanung (Finanz- und Ergebnishaushalt) für die Jahre 2009 - 2013 wird gebilligt. Die Eckdaten des Finanzmittelbestandes für das Jahr 2015 werden im Rahmen der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2010 - 2014 aus den für das Jahr 2014 gebilligten Werten weiterentwickelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter: Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
07.12.2009
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
08.01.2010
Ergebnisse
Historie
- 08.01.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 08.01.2010 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 07.01.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)