Sitzungsvorlage 08-14 / V 03523 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersending-Forstenried- Fürstenried-Solln Aufhebung nach §17 Abs. 4 BauGB (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)
Kurzinformationen
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die
Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder
Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen und Beschluss
der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004 gleichzeitig
ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten sowie Beschluss des
Bauausschusses vom 05.05.2009, die Planfeststellungsunterlagen
bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Inhalt
Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur weiteren
Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung
und Bauordnung vom 11.02.2009 (Satzung vom 09.03.2009)
erneut eine Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 3 BauGB erlassen.
Mit Inkrafttreten der Veränderungssperre des Art. 27 b
BayStrWG ist die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB
außer Kraft zu setzen.
Entscheidungsvorschlag
Die erneut erlassene Veränderungssperre Nr. 641 wird gem.
§ 17 Abs. 4 BauGB aufgehoben.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 641, Flurstück Nr. 604/100,
Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer),
Aufhebung nach § 17 Abs. 4 BauGB
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
30.12.2009
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
15.01.2010
Ergebnisse
Historie
- 15.01.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 30.12.2009 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)