Sitzungsvorlage 08-14 / V 03769 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Der Verkauf von Einwegverpackungen in städtischen Gebäuden und auf städtischen Grund wird für Lebensmittelbetriebe unter Auflagen erlaubt. Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom 31.03.2009
Kurzinformationen
Stichwort
Verkauf von Einwegverpackungen
Anlass
Auftrag des Kommunalausschusses vom 19.11.2009
Inhalt
Der Kommunalausschuss hat anläßlich der Behandlung des o.g.
Antrages das Kommunalreferat mit einem Ergänzungsantrag der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL beauftragt, dem Stadtrat
über die Ökobilanz verschiedener Materialien von Einwegverpackungen
zu berichten und zu prüfen, ob bei einem ökologischen
Vorteil eines bestimmten Einwegverpackungsmaterials Vorgaben für
die vorrangige Nutzung von Produkten aus diesem Material in die
Miet- und Pachtverträge aufgenommen werden kann.
Entscheidungsvorschlag
Mangels festgestellter ökologischer Vorteile von bestimmten Einwegverpackungsmaterialien
werden keine Vorgaben über deren
vorrangige Nutzung in die Miet- und Pachtverträge aufgenommen.
Gesucht werden kann auch nach:
Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung, Mehrweggebot,
Einwegverbot, Einwegverpackungen
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
26.02.2010
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Friderich
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
15.03.2010
Ergebnisse
Historie
- 15.03.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 26.02.2010 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)