Sitzungsvorlage 08-14 / V 04113 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Förderung der Jugendhilfe Festsetzung der Zuschüsse an die Verbände der freien Jugendhilfe für die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften mit Zuschuss für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Produkt 60 2.3.1 - Haushaltsjahr 2010 und 2011 -
Kurzinformationen
Anlass
- Anwendung des BGH-Beschlusses vom 14.03.2007 zum Vergütungsanspruch vormundschaftsführender Vereine gegenüber der Justizkasse
Inhalt
- Förderung der Vereine für 2010 und 2011 unter Vorbehalt der Abrechnung mit der Justizkasse
Entscheidungsvorschlag
Die Förderung der Verbände der freien Jugendhilfe für das Führen von Vormundschaften und Pflegschaften wird in 2010 und 2011 unter den Vorbehalt der Abrechnung mit der Justizkasse gestellt. Dabei wird der jährliche Pauschalbetrag im Einzelfall in Höhe von 1.575 € abzüglich der Abrechnungssumme mit der Justizkasse festgesetzt.
Gesucht werden kann auch nach:
- umF
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
25.05.2010
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Graffe
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
09.06.2010
Ergebnisse
Historie
- 09.06.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 25.05.2010 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)