Sitzungsvorlage 08-14 / V 04718 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Verschiebung des Abschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung im Hoheitsbereich
Kurzinformationen
Anlass:
Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts vom 08.12.2006 wurde u.a. die in Art. 102 Abs. 2 GO festgelegte Frist für die Aufstellung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse von vier auf sechs Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres verlängert. Nicht verändert wurde der zeitliche Spielraum für die örtliche Rechnungsprüfung, die nach Art. 103 Abs. 4 GO nach wie vor innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres (31.12.) durchzuführen ist.
Inhalt:
Verschiebung des Abschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung im Hoheitsbereich
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
05.08.2010
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Frau StRin. Beatrix Zurek
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Bekanntgabe
Abgeschlossen am:
05.08.2010
Ergebnisse
Historie
- 05.08.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 05.08.2010 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 02.08.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)