Sitzungsvorlage 08-14 / V 04973 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
a) Bebauungsplan Nr. 2046 Becker-Gundahl-Straße (beidseits) Allescherstraße (östlich) b) Aufhebung übergeleiteter einfacher Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 19 - Thalkirchen – Obersendling- Forstenried - Fürstenried – Solln
Kurzinformationen
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o.g. Bereich im vereinfachten Verfahren
hier: Satzungsbeschluss
Aufhebung übergeleiteter Bebauungspläne
Inhalte
Die vorliegende Planung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und den bestandsorientierten Ausbau der Erschließung schaffen.
Die genaue Profilierung der Straße bleibt der Ausbauplanung durch das Baureferat vorbehalten.
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über den Bebauungsplan, Satzung und Begründung sowie über die Behandlung der Äußerungen aus der Behördenbeteiligung gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB und des Bezirksausschusses 19.
Aufhebung eines übergeleiteten Bebauungsplans
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan Nr. 2046, Becker-Gundahl-Straße (beidseits), Allescherstraße (östlich), Satzungsbeschluss
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
10.09.2010
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Stadtbezirk/e:
- 19 - Thalkirchen-Obersendling - F..
Abgeschlossen am:
27.09.2010
Ergebnisse
Historie
- 27.09.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 10.09.2010 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)