Sitzungsvorlage 08-14 / V 05170 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 17 (Obergiesing) Bundeseigene Wohnungen; Antrag Nr. 2499 (Punkt 2) von Frau Stadträtin Lindner-Schädlich vom 30.01.2001 a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Tegernseer Landstraße“ b) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Trauchberg-/Forggenseestraße“
Kurzinformationen
Anlass
Mit Ablauf des 30.11.2010 laufen die derzeit geltenden Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“ aus. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Planungsreferat beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauer der Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu überprüfen.
Frau Stadträtin Lindner-Schädlich hat am 30.01.2001 den Antrag Nr. 2499 (Punkt 2) gestellt, nach dem geprüft werden soll, ob und für welche zusammenhängenden Gebiete mit Bundeswohnungen Erhaltungssatzungen erlassen werden können.
Inhalte
Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“.
Überprüfung von Gebieten mit Bundeswohnungen.
Entscheidungs-vorschlag
Erneuter Erlass der Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“ im bisherigen Umgriff.
Für die überprüften Gebiete mit Bundeswohnungen ist der Erlass von Erhaltungssatzungen nicht möglich.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Aufwertung, Verdrängung
§ 172 BauGB
Bundeseigene Wohnungen
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
13.09.2011
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
13.09.2011
Ergebnisse
Historie
- 13.09.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 13.09.2011 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)
- 12.09.2011 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)