Sitzungsvorlage 08-14 / V 05518 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Dienstrechtsreform in Bayern Antrag 08-14/A 01729 von Herrn StR. Christian Amlong, Frau StRin. Irene Schmitt vom 21.07.2010
Kurzinformationen
Der Bayrische Landtag hat am 14.07.2010 das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern mit Wirkung ab 01.01.2011 beschlossen. Das Gesetz nimmt erhebliche Änderungen am geltenden Status-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht vor.
Das Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahn der bayrischen Beamten und Beamtinnen ist an die Stelle der bisherigen Normen im BayBG und der Laufbahnverordnung getreten.
Die wichtigsten Änderungen sind in diesem Beschluss zusammengefasst.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Neues Dienstrecht, Dienstrechtsreform, Qualifikationsebene, Leistungslaufbahn, modulare Qualifizierung, Aufstieg, Ausbildungsqualifizierung, Stufenaufstieg, Stufenstopp, Beurteilung, Besoldung, Dienstzeit, Pensionseintrittsalter, abschlagfreier Ruhestand, Wartezeiten, Beförderung, Leistungsbezahlung, Eingangsamt
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
03.12.2010
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Herr Berufsm. StR. Dr. Thomas Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
20.12.2010
Ergebnisse
Historie
- 20.12.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 10.12.2010 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 03.12.2010 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)