Sitzungsvorlage 08-14 / V 05550 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
- Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Zukünftige Genehmigungspraxis von Alters- teilzeitarbeitsverhältnissen für Beamtinnen und Beamte in Restrukturierungsbereichen
Kurzinformationen
Die Stadt kann Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches unter der Voraussetzung genehmigen, dass die Beschäftigten in "Stellenabbaubereichen" bzw. Restrukturierungsbereichen" im Sinne des TV FlexAZ tatig sind.
Alle städtischen Dienststellen einschließlich der städtischen Eigen- und Regiebetriebe nach Maßgabe der Definition des TV FlexAZ erfüllen den Begriff "Stellenabbaubereich" dem Grunde nach.
Im Rahmen von "Restrukturierungsmaßnahmen" kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Beamtinnen und Beamten der Landeshauptstadt München ab dem 60. Lebensjahr Altersteilzeit im Einzelfall genehmigt werden, soweit ein personalwirtschaftliches Interesse seitens der Landeshauptstadt München besteht. Ein Stellenwegfall oder der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist in diesen Fällen nicht zwingend erforderlich. Dies gilt ebenso für zugewiesene Beschäftigte.
Im Übrigen wird Altersteilzeit genehmigt, wenn nach dem TV FlexAZ ein Rechtsanspruch (Quote von nicht mehr als 2,5 %) hierauf besteht.
Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, bis spätestens 30.09.2013 ein Verfahren zur Reihenfolge bei der Berücksichtigung der Anträge zu entwickeln.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Altersteilzeit, TV FlexAZ, Restrukturierungsbereiche, Stellenabbaubereiche, Quote, Zuweisung
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
03.12.2010
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Herr Berufsm. StR. Dr. Thomas Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
31.01.2011
Ergebnisse
Historie
- 31.01.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 10.01.2011 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 10.01.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)