Sitzungsvorlage 08-14 / V 05696 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Sozialhilfe unbürokratisch auszahlen Antrag Nr. 08-14 / A 02035 ............................. Münchner Regelsatz des SGB XII beibehalten! Antrag Nr. 08-14 / A 02037 ............................
Kurzinformationen
Anlass
- Absenkung der Regelsätze aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 01.01.2011
Inhalt
- Höhe der Regelsätze
- Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters an die Sozialministerin Frau Haderthauer mit der Bitte um Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zur Festsetzung regionaler Regelsätze
- Aufhebung der Regelsatzfestsetzungsverordnung der Landeshauptstadt München
Entscheidungsvorschlag
- Die Auszahlung der Regelsätze im SGB XII für den Monat Januar 2011 in bisheriger Höhe wird beschlossen.
- Die Absenkung der Regelsätze auf Grund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen erfolgt ab 01.02.2011.
- Die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Festsetzung der örtlichen Regelsätze, nach denen die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von An-stalten und Heimen bemessen wird (Regelsatzfestsetzungsverordnung), wird für die Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2011aufgehoben.
- Die Anträge Nr. 08-14 / A 02035 und Nr. 08-14 / A 02037 sind geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Landesregelsatz
- RSV
- AVSG
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
14.12.2010
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Meier
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
15.12.2010
Ergebnisse
Historie
- 15.12.2010 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 14.12.2010 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)