Sitzungsvorlage 08-14 / V 06520 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 5 (Au-Haidhausen) und 18 (Untergiesing-Harlaching) a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Untere Au / Untergiesing" b) Erhaltungssatzung für die Birkenau Empfehlung Nr. 08-14 / E 00862 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing-Harlaching am 28.10.2010
Kurzinformationen
Anlass
Mit Ablauf des 09.06.2011 läuft die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“ aus. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Planungsreferat beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauer von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu überprüfen.
Die Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching hat am 28.10.2010 die Empfehlung Nr. 00862 beschlossen.
Inhalte
Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“ und Vorschlag des Neuerlasses der Erhaltungssatzung.
Behandlung der Empfehlung Nr. 00862.
Entscheidungsvorschlag
Erneuter Erlass der Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“ im bisherigen Umgriff für die Dauer von 5 Jahren.
Der Empfehlung Nr. 00862 wird zum Teil entsprochen; sie ist abschließend behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
Aufwertung, Verdrängung
§ 172 BauGB
Birkenau
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
18.04.2011
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
24.05.2011
Ergebnisse
Historie
- 24.05.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 18.04.2011 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 18.04.2011 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)