Sitzungsvorlage 08-14 / V 07140 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Finanzierung und Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in den Stadtbezirksteilen Neuaubing und Westkreuz - Ist eine Aufnahme von Neuaubing und Westkreuz in das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" möglich? Antrag Nr. 08-14 / A 02092 von Herrn StR Josef Schmid vom 21.12.2010 Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Kurzinformationen
Anlass
Die Gesamtheit unterschiedlicher Planungen und Untersuchungen weisen darauf hin, dass sowohl im Stadtviertel Neuaubing sowie im Westkreuz bedeutende städtebauliche und sozialräumliche Defizite vorliegen und ein dringender Handlungsbedarf zu deren Beseitigung gegeben ist.
Inhalte
Kürzung der Städtebauförderungsmittel
Keine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die
Soziale Stadt“
Finanzierung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in Neuaubing und Westkreuz und erster Maßnahmen mit einem Volumen von rund 300.000 €
Aufnahme von Gebietsteilen in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
Entscheidungsvorschlag
Für Teile der Stadtbezirke 22 ( Aubing-Lochhausen-Langwied) wird der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Städtebauförderung, Stadtsanierung
Aubing-Lochhausen-Langwied
vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
24.06.2011
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
03.08.2011
Ergebnisse
Historie
- 03.08.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 04.07.2011 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 24.06.2011 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)