Sitzungsvorlage 08-14 / V 07209 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Schutz des bestehenden Ortsbildes in Harlaching a) Erlass eines Bebauungsplans nach BauGB mit E+2 als Obergrenze;bis dahin Veränderungssperre (§ 14 BauGB) für Harlaching / Menterschwaige Empfehlung Nr. 08-14 / E 00856 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 -Untergiesing- Harlaching - am 28.10.2010 b) Erstellung klarer, verbindlicher Regeln zum Schutz des bisherigen Ortsbildes (Harlaching) Empfehlung Nr. 08-14 / E 00857 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching - am 28.10.2010
Kurzinformationen
Anlass
Empfehlungen Nr. 08-14/E 00856 und 08-14/E 00857 der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing – Harlaching
am 28.10.2010
Inhalte
Nach fachlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für eine Aufstellung
qualifizierter Bebauungspläne oder den Erlass weiterer Satzungen zum
Schutz des Ortsbilds des durch hochwertige Wohnlagen geprägten
Gebietes.
Entscheidungsvorschlag
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen, wonach nach fachlicher Sicht
keine Möglichkeit für eine Aufstellung qualifizierter Bebauungspläne oder
den Erlass weiterer Satzungen für den Gesamtbereich oder für
wesentliche Teile des Bereichs Harlaching/Menterschwaige gesehen
wird.
Gesucht werden
kann im RIS auch
nach
Ortsbild Harlaching; Harlaching/Menterschwaige
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
11.07.2011
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
18.07.2011
Ergebnisse
Historie
- 18.07.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 11.07.2011 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)