Sitzungsvorlage 08-14 / V 08029 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern
Kurzinformationen
Anlass
- Kindergeldabzweigungen bei volljährigen behinderten Kindern
- Treffen einer endgültigen Regelung zur Vorgehensweise in der Landeshauptstadt München
Inhalt
- Bisheriges Vorgehen bei Abzweigungsanträgen für Kindergeld bei behinderten Kindern
- Künftiges Vorgehen bei Abzweigungsanträgen für Kindergeld bei behinderten Kindern
Entscheidungsvorschlag
- Kindergeldabzweigungen erfolgen nur noch bei Kindern, deren Eltern SGB II-Leistungen beziehen.
- Bereits gestellte Abzweigungsanträge werden - mit Ausnahme der Fälle, in denen die Eltern SGB II-Leistungen beziehen - zurückgenommen. Das Kindergeld wird nachgezahlt.
- Fälle, in denen die Eltern die Kosten der Unterkunft für ihr Kind übernommen haben oder das Kindergeld an das Kind weitergegeben haben, werden umgestellt und nachgezahlt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kindergeld
- Kindergeldabzweigungen
- Regelbedarf
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
18.11.2011
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Meier
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
05.12.2011
Ergebnisse
Historie
- 05.12.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 18.11.2011 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)