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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 08-14 / V 08227 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

MIT-KonkreT; Arbeitgeber-Richtlinie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vom 11.11.2011

Kurzinformationen

Die Gewerkschaft ver.di ist zum Abschluss eines Bezirkstarifvertrags zur Anwendung des TV-V im IT-Bereich nicht bereit. Ohne Tarifvertrag gibt es keine Überleitung vom TVöD in den TV-V. Die schwierige Personalgewinnungssituation im Bereich IT ist unverändert. Die Arbeitgeberrichtlinie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ermächtigt die Stadt München zur Zahlung einer IT-Fachkräftezulage und zur Vorweggewährung von Stufen. Zur Deckung des Personalbedarfs qualifizierter IT-Fachkräfte kann in den EGr. 9 bis 15 TVöD bzw. TV-V nach dem 11.11.2011 neuEingestellten eine auf fünf Jahre befristete Zulage in Höhe von monatlich bis zu 1.000 Euro bezahlt werden. Bei Gefahr der Abwanderung vorhandener Beschäftigter, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend gewährt werden. In begründeten Einzelfällen können daneben neu Eingestellte ohne Berufserfahrung sowie vorhandene Beschäftigte bei Gefahr der Abwanderung der Stufe 2 oder 3 und im besonderen Ausnahmefall der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe zugeordnet werden. Gesucht werden kann auch im RIS nach Arbeitsmarktzulage Marktzulage IT-Fachkräftezulage Vorweggewährung von Stufen

Hinweis

Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.

Informationen

Freigabe:
05.12.2011
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
19.12.2011

Ergebnisse

Historie

  • 19.12.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 12.12.2011 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 05.12.2011 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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