Sitzungsvorlage 08-14 / V 08227 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
MIT-KonkreT; Arbeitgeber-Richtlinie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vom 11.11.2011
Kurzinformationen
Die Gewerkschaft ver.di ist zum Abschluss eines Bezirkstarifvertrags zur Anwendung des TV-V im IT-Bereich nicht bereit. Ohne Tarifvertrag gibt es keine Überleitung vom TVöD in den TV-V. Die schwierige Personalgewinnungssituation im Bereich IT ist unverändert. Die Arbeitgeberrichtlinie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ermächtigt die Stadt München zur Zahlung einer IT-Fachkräftezulage und zur Vorweggewährung von Stufen.
Zur Deckung des Personalbedarfs qualifizierter IT-Fachkräfte kann in den EGr. 9 bis 15 TVöD bzw. TV-V nach dem 11.11.2011 neuEingestellten eine auf fünf Jahre befristete Zulage in Höhe von monatlich bis zu 1.000 Euro bezahlt werden. Bei Gefahr der Abwanderung vorhandener Beschäftigter, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend gewährt werden. In begründeten Einzelfällen können daneben neu Eingestellte ohne Berufserfahrung sowie vorhandene Beschäftigte bei Gefahr der Abwanderung der Stufe 2 oder 3 und im besonderen Ausnahmefall der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe zugeordnet werden. Gesucht werden kann auch im RIS nach Arbeitsmarktzulage Marktzulage IT-Fachkräftezulage Vorweggewährung von Stufen
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
05.12.2011
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
19.12.2011
Ergebnisse
Historie
- 19.12.2011 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 12.12.2011 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 05.12.2011 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)