Sitzungsvorlage 08-14 / V 09216 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Auswirkungen des Arzneimittelrabattgesetzes (AMRabG) auf die Beihilfefestsetzung bei der Landeshauptstadt München
Kurzinformationen
Nachträgliche Arzneimittelrabatte, Darstellung der Möglichkeit Einnahmen zu generieren sowie des hinaus resultierenden Erfordernisses von Personalzuschaltung bei der Beihilfestelle Gesamtkosten: 170.000€ p.a. 300.000 € bis 350.000 € p.a.
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Personalzuschaltung von vier Stellen der 2. Qualifikationsebene bei der Beihilfestelle der LHSt München wird zugestimmt. 3. Das POR (Querschnittsreferat) wird gebeten, im Benehmen mit dem POR (Fachreferat) die erforderlichen 4,0 Stellen einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Das POR (Fachreferat) wird beauftragt, die einmalig für das Jahr 2012 erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 85.000 € entsprechend der Besetzung der Stellen auf dem Büroweg u. ab dem Haushaltsjahr 2013 dauerhaft in Höhe von bis zu 170.000 € im Rahmender Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates voraussichtlich am 25.07.2012 (Moratorium). 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS unter Beihilfefestsetzung; Arzneimittelrabattgesetz
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
01.06.2012
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
31.07.2012
Ergebnisse
Historie
- 31.07.2012 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 15.06.2012 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 01.06.2012 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)