Sitzungsvorlage 08-14 / V 09251 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Neubau eines Gehweges auf der Ostseite der Eversbuschstraße vor Hausnummer 202 f (Ziffer 1 des Antrages) Empfehlung Nr. 08-14 / E 01101 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing am 20.10.2011
Kurzinformationen
Anlass
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01101:
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 Allach-Untermenzing hat
am 20.10.2011 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach auf der
Ostseite der Eversbuschstraße sowohl von Norden wie von Süden her bis
zur Hausnummer 202 f (Einkaufsmarkt) eine durchgängige Gehwegver-
bindung hergestellt werden soll.
Inhalt
Erläuterung des Sachverhaltes.
Entscheidungsvorschlag
Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird
Kenntnis genommen.
Das Kommunalreferat wird gebeten, den Grunderwerb für die zum Bau des
Gehweges erforderlichen Grundstücke einzuleiten.
Das Kreisverwaltungsreferat wird um Prüfung gebeten, ob durch verkehr-
liche Maßnahmen eine gesicherte Querung geschaffen oder die Verkehrs-
sicherheit in sonstiger Weise verbessert werden kann.
Gesucht werden kann auch nach:
- Hohenadelweg
- Staatsstraße St 2063
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
24.05.2012
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Hingerl
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage BA
BA-Entscheidung:
Stadtbezirk/e:
- 23 - Allach-Untermenzing
Abgeschlossen am:
14.06.2012
Ergebnisse
Historie
- 14.06.2012 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 24.05.2012 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)