Sitzungsvorlage 08-14 / V 09269 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Restriktiver Schutz des Baumbestandes bei Neubauvorhaben; Empfehlung Nr. 08-14 / E 01147 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 15.11.2011
Kurzinformationen
Anlass:
Empfehlung Nr. 08-14 / E 01147 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 15.11.2011
Inhalte:
Nach allgemeiner Rechtslage müssen Gesichtspunkte des Baumschutzes bei bauplanungsrechtlich zulässigen Bauvorhaben grundsätzlich hinter dem gegebenen Baurecht zurücktreten. Allerdings können Belange des Baumschutzes ggf. das Verlangen nach einer Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers rechtfertigen, wenn hierdurch geschützte Bäume erhalten werden können und dies zu keiner oder allenfalls geringfügigen Beschränkung des bestehenden Baurechts führen würde. Dies entspricht der Genehmigungspraxis des Referats für Stadtplanung und Bauordnung - Lokalbaukommission.
Entscheidungsvorschlag:
Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen, wonach nach allgemeiner Rechtslage bei bauplanungsrechtlich zulässigen Bauvorhaben das vorhandene Baurecht im Hinblick auf baumschutzrechtliche Belange lediglich geringfügig beschränkt werden kann.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Baurecht, Baumschutz, bauplanungsrechtlich zulässige Bauvorhaben, Baurecht bricht Baumschutz
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
07.05.2012
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage BA
Stadtbezirk/e:
- 25 - Laim
Abgeschlossen am:
08.06.2012
Ergebnisse
Historie
- 08.06.2012 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 07.05.2012 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)