Sitzungsvorlage 08-14 / V 09485 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Einheitlicher Ansprechpartner für Unternehmen – München optiert im Sinne des geänderten Bayerischen EA-Gesetzes
Kurzinformationen
Inhalt:
Aufgrund des neuen Bayerischen EA-Gesetzes, das insbesondere die Öffnung des EA-Services auch für Inländer rechtlich ermöglicht, wird die erneute Optierung der LHM empfohlen. Es wird über die Arbeit des Einheitlichen Ansprechpartners für Unternehmen nach Abschluss der Umsetzungsphase berichtet.
Entscheidungsvorschlag:
München optiert nach Art. 2 Abs. 2 BayEAG und übernimmt die Aufgabe als Einheitlicher Ansprechpartner für Unternehmen auf Grundlage des geänderten BayEAG vom 1. Juli 2012.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Optierung, Einheitlicher Ansprechpartner für Unternehmen, EAP, BayEAG, EU-Dienstleistungsrichtlinie, EU-DLR, Unternehmensservice
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
27.06.2012
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Reiter
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
31.07.2012
Ergebnisse
Historie
- 31.07.2012 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 12.07.2012 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 27.06.2012 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)