Sitzungsvorlage 08-14 / V 09600 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Kostenerhebung im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach der Bayerischen Bauordnung Antrag auf Änderung des Kommunalen Kostenverzeichnisses (Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München
Kurzinformationen
Anlass
Anlässlich eines Berichts des Revisionsamtes hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zwei weitere Amtshandlungen in das Kommunale Kostenverzeichnis aufgenommen im Zusammenhang mit dem Freisstellungsverfahren nach der Bayerischen Bauordnung
Inhalte
Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet Isarauen stellen in aller Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar. Die Unterrichtung der Bezirksausschüsse ist sicher gestellt. Eine Einbindung des ehrenamtlichen Stadtrates durch Vorlage im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung könnte künftig entfallen.
Entscheidungsvorschlag
Die Satzung zur Änderung der Kostensatzung wird nach Antrag geändert. Für Erklärungen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, dass ein Bauvorhaben gemäß den Vorgaben eines Bebauungsplanes als sog. „Freisteller“ ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens druchgeführt werden kann (Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO) werden zukünftig Gebühren im Höhe von 35 – 75 Euro erhoben.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Kostensatzung, Freistellungsverfahren, Art. 58 BayBO
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
22.06.2012
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
29.10.2012
Ergebnisse
Historie
- 29.10.2012 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 09.07.2012 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 22.06.2012 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)