Sitzungsvorlage 08-14 / V 09888 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Versagung der Genehmigung für eine Übernachtungssteuer durch den Freistaat Bayern; Rücknahme der Rechtsbehelfe gegen das Berufungsurteil (Az.: 4 BV 11.1909) Bettensteuer sofort stoppen! Antrag Nr. 08-14 / A 03504 der Stadtratsfraktion der FDP vom 13.07.2012, eingegangen am 13.07.2012
Kurzinformationen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.07.2012 entschieden, dass Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.
Die Einführung einer Übernachtungsteuer, die nur privat veranlasste Übernachtungen erfasst, ist aus verwaltungsökonomischen Gründen wegen dem damit einhergehenden unverhältnismäßigen Prüfaufwand nicht mehr sinnvoll. Damit erübrigt es sich, die gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.03.2012 eingelegten Rechtsbehelfe aufrecht zu erhalten. Diese werden zurückgenommen.
Darstellung der Sachlage im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2012 und Rechtsauffassung der Stadtkämmerei.
Gesucht werden kann im RIS auch nach Übernachtungsteuer, Genehmigung, Rechtsbehelf, Rücknahme
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
20.07.2012
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
31.07.2012
Ergebnisse
Historie
- 31.07.2012 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 20.07.2012 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)