Sitzungsvorlage 08-14 / V 10508 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Einführung der Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bei der Landeshauptstadt München
Kurzinformationen
Das FPfZG beinhaltet folgende Regelung:Beschäftigte können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von max. 2 Jahren auf bis zu 15 WoStd reduzieren, wobei das Gehalt nur um die Hälfte der Arbeitszeitverringerung reduziert wird. Den Aufstockungsbetrag streckt die Arbeitgeberin vor (sog. Pflegephase o. Familienzeit). Im Anschluss an die Familienpflegezeit muss die Dienstkraft den Aufstockungsbetrag der Arbeitgeberin wieder zurückzahlen, indem sie für einen Zeitraum, der der Pflegephase entspricht, wieder in ihrem vor der Pflegezeit geltenden Wochenstundenmaß, aber bei weiterhin reduziertem Gehalt, arbeitet (sog. Nachpflegephase) Gesamtkosten: ca. 15000,-- € für die techn. Realisierung im ersten Halbjahr 2013 durch Anschaffung einer Erweiterung des SAP-Systems. 1. Die Familienpflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem FPfZG wird bei der LHSt München ab dem 01.07.2013 ermöglicht. 2. Dem unter Ziffer 9 unterbreiteten Vorschlag zum weiteren Vorgehen wird zugestimmt. 3. Die Umsetzung des Verfahrens wird im Büroweg geregelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Familienpflegezeit
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
08.02.2013
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
04.03.2013
Ergebnisse
Historie
- 04.03.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 21.02.2013 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 08.02.2013 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)