Sitzungsvorlage 08-14 / V 10547 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Haushalt 2013 des Referates für Gesundheit und Umwelt Ziele
Kurzinformationen
UA-GA 06.11.2012
Anlass
Die Referatsteilhaushalte sind entsprechend des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.03.2010 (Weiterentwicklung des MKRw, Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 03890) auf Basis der verwaltungsintern abgestimmten Modellrechnungen aufzustellen und in den Fachausschüssen im November zu behandeln.
Inhalt
Budget und Ziele des Referates für Gesundheit und Umwelt für das Haushaltsjahr 2013.
Entscheidungsvorschlag
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats zum Haushalt 2013, die Haushaltsplanung auf der Basis der vorgelegten Teilhaushalte, Referatsbudgets, Ziele und Datenblätter für die Produkte zu vollziehen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Haushalt RGU 2013, Ziele RGU 2013, Referatsteilhaushalt RGU 2013
VV 27.02.2013
Anlass
Aufstellung des Haushalts 2013 des RGU
Inhalt
Darstellung der Ziele des RGU zum Haushalt 2013
Entscheidungsvorschlag
Den Stadtratszielen des Referates für Gesundheit und Umwelt wird zugestimmt, die Referats- und Handlungsziele werden zur Kenntnis genommen. Ziele, bei denen noch nicht absehbar ist, ob mit ihnen ein finanzieller Mehrbedarf verbunden ist, stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Haushalt 2013 des RGU, Ziele 2013 des RGU
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
15.02.2013
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Lorenz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
04.03.2013
Ergebnisse
Umweltschutzausschuss
(Gremium ist nicht mehr aktiv!)
Historie
- 04.03.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 04.03.2013 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 04.03.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)